ePA für alle
Künftig soll für jede/n GKV-Versicherte/n eine elektronische Patientenakte (ePA für alle) eingerichtet werden – sofern der Versicherte dem nicht widerspricht.
Die privaten Krankenversicherungen (PKV) können ihren Versicherten ebenfalls die ePA anbieten. Die Nutzung findet dann ausschließlich über eine APP statt. Aktuell ist seitens der Softwarehersteller noch nicht vorgesehen, die ePA der PKV-Versicherten zu befüllen.
Seit dem 15. Januar wird die ePA in drei Modellregionen (Hamburg, NRW, Franken) getestet. Der bundesweite Roll out ist frühestens für März oder April 2025 vorgesehen.
ePA ist eine versichertengeführte Akte
Die ePA ist versichertengeführte elektronische Akte. Die Nutzung ist freiwillig. Der Versicherte kann nach eigenem Ermessen die ePA von Behandlern, z. B. Hausarzt oder Facharzt, befüllen lassen. Inhalte und Umfang bestimmt der Versicherte. Die ePA ist ein zusätzliches Kommunikationstool und ersetzt weder die ärztliche Dokumentationspflicht in der Patientenkartei noch die Kommunikation zwischen den verschiedenen Behandlern.
Mit dem Start der ePA wird diese standardisiert befüllt mit einer Medikationsliste, die sich aus den verordneten eRezepten generiert, und Abrechnungsdaten der GKV.
Die ePA kann vom MVZ Vogelsberg beispielsweise mit von uns erstellten Befundberichten oder Laborwerten befüllt werden. Das müssen Sie über den Zugriff und die Befüllung Ihrer ePA wissen:
Zugriff auf die ePA
- Durch Einlesen der Versichertenkarte erhält eine Praxis für 90 Tage Zugriff auf Ihre ePA (keine PIN-Eingabe o. ä.).
- Zugriffsberechtigung gilt für die gesamte Praxis.
- Über ihre ePA-APP können Patienten die Zugriffsdauer anpassen, z. B. diese verlängern.
- Kann die Versichertenkarte nicht eingelesen werden, kann der Zugriff über die ePA-APP erteilt werden.
- Dokumente, auf die eine Praxis dauerhaft Zugriff haben möchte, werden in das Krankenblatt des Patienten heruntergeladen.
Voraussetzung für Befüllung der ePA
- Praxis hat Daten selbst erhoben.
- Daten stammen aus der aktuellen Behandlung (Behandlungskontext = z. B. Behandlungsquartal)
- Daten stehen in elektronischer Form im PVS bereit.
- Es liegt kein Widerspruch des Patienten vor (weder gegen die ePA insgesamt noch gegen das Einstellen bestimmter Dokumente)
Befüllung der ePA
- Medikationsliste wird standardisiert befüllt.
- Praxis hat die Pflicht zum Befüllen der ePA mit:
- Befundberichten aus bildgebender Diagnostik
- Befundberichte selbst durchgeführter Therapien
- Laborbefunde / Laborwerte
- Arztbriefe
- Ferner können auf Wunsch des Patienten folgende Daten hochladen:
- DMP-Daten
- Erklärungen zu Organ- und Gewebespende
- Vorsorgevollmacht/Patienten-verfügung
- eAU
Informations- und Digitalisierungspflicht der Krankenkassen
Die Krankenkassen – nicht die Arztpraxen – sind gesetzlich verpflichtet, ihre Versicherten über die ePA und deren Inhalte aufzuklären.
Versicherte haben zudem den Anspruch, dass ältere Befunde oder Arztbriefe von ihrer Krankenkasse digitalisiert werden – dies ist zwei Mal innerhalb von 24 Monaten für jeweils bis zu 10 Dokumente möglich.
Das MVZ Vogelsberg wird keine älteren Befunde oder Arztbriefe in Papierform in die ePA einpflegen!
Mehr Informationen über die ePA erhalten Sie bei Ihrer Krankenkasse oder auf der Website des Bundesministeriums für Gesundheit.