Corona: Impfsprechstunde
Wer seine Covid-19-Impfserie auffrischen möchte und älter als 16 Jahre ist, kann dies im November im MZV Vogelsberg tun:
- Freiensteinau am 7.11. oder 21.11. in der Zeit von 13:00 bis 15:00 Uhr,
- Grebenhain am 12.11. in der Zeit von 15:00 bis 19:00 Uhr.
Die Auffrischungsimpfung gegen Covid-19 wird Menschen mit einer bestehenden Basisimmunität, siehe unten, empfohlen.
Für den Impftermin ist eine vorherige Terminvereinbarung notwendig! Termine können vereinbart werden per Telefon (06666 301 oder 06644 210), E-Mail ( freiensteinau@mvz-vogelsberg.de oder grebenhain@mvz-vogelsberg.de ) oder beim nächsten Praxisbesuch.
Für wen ist eine Auffrischungsimpfung sinnvoll?
Die STIKO empfiehlt folgenden Personengruppen jeden Herbst eine jährliche Auffrischungsimpfung gegen Covid-19:
- Personen, die älter als 60 Jahre sind,
- Bewohner von Pflegeeinrichtungen oder von Einrichtungen der Eingliederungshilfe,
- Personen ab dem Alter von 6 Monaten mit einer Grundkrankheit, die mit einem erhöhten Risiko für einen schweren COVID-19-Verlauf einhergeht,
- Personen jeden Alters mit einem erhöhten arbeitsbedingten Infektionsrisiko in der medizinischen und/oder pflegenden Versorgung mit direktem Kontakt zu Patientinnen und Patienten oder Bewohnenden,
- Familienangehörige und enge Kontaktpersonen ab dem Alter von 6 Monaten von Personen, bei denen nach einer COVID-19-Impfung keine schützende Immunantwort zu erwarten ist.
Für immungesunde Personen der oben genannten Personengruppen, die im laufenden Jahr bereits eine SARS-COV-2-Infektion hatten, ist die jährliche COVID-19-Impfung im Herbst in der Regel nicht notwendig.
Gesunden Erwachsenen unter 60 Jahre sowie gesunden Schwangeren werden bei bestehender Basisimmunität derzeit keine jährlichen Auffrischimpfungen empfohlen.
Eine Auffrischungsimpfung sollte frühestens sechs Monate nach dem letzten Ereignis (Covid-Impfung oder -Infektion) erfolgen.
Eine Basisimmunität liegt vor, wenn eine Person mindestens drei Antigenkontakte (Impfung oder SARS-CoV-2-Infektion) hatte.
Bitte bringen Sie Folgendes
zu Ihrem Impftermin mit:
- GKV-Versichertenkarte
- Impfausweis
- Bei Jugendlichen: Unterschrift des Sorgeberechtigten und dessen Anwesenheit
- Nur bei Erstimpfung: ausgefüllte und unterschriebene Einwilligungserklärung inkl. Anamnese
Es gelten folgende Regeln für unsere Impfsprechstunde:
- Zutritt erhält nur, wer symptomfrei ist und kein Fieber hat.
- Zutritt nur mit FFP2- oder FFP3-Maske
- Es gelten die bekannten Umgangs- und Hygieneregeln
- Für Menschen mit Behinderung oder Einschränkungen: bitte maximal eine Begleitperson
Umgangs- und Hygieneregeln
Patienten, die unsere Betriebsstätten aufsuchen, bitten wir um Einhaltung folgender Regeln:
- Patienten dürfen in die Praxis nur einzeln eintreten.
- Patienten sollen einen Abstand von 1,50 m oder besser 2,00 m Abstand von anderen Patienten halten.
- Begleitpersonen der Patienten dürfen die Praxis nur in Ausnahmefällen betreten, z. B. wenn der Patient aufgrund seiner körperlichen, seelischen oder geistigen Verfassung Hilfe und Betreuung durch die Begleitperson benötigt.
- Patienten haben bei Eintritt in die Praxis ihre Hände zu desinfizieren.
- Die Patienten müssen – auch über den 2. Februar 2023 hinaus – FFP2- oder FFP3-Masken tragen. OP-Masken oder Alltagsmasken sind nicht mehr erlaubt.
Wir passen unsere Corona-Schutzmaßnahmen an das sehr dynamische Infektionsgeschehen an.
Mit diesen Angaben möchten wir dazu beitragen, dass Patienten bei Ihrem Praxisbesuch sicher und geschützt sind.
Downloads für
mRNA-Impfstoffe
(u. a. Biontech/Pfizer)
* Bei Erstimpfung gegen Covid19 bitte bitte ausgefüllt und unterschrieben zu Ihrem Impftermin mitbringen.