Videosprechstunde mit VIOMEDI

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Corona Impfsprechstunde

Information für Geflüchtete aus der Ukraine

Voraussetzung für die medizinische Versorgung ist die ausländerrechtliche Registrierung (Kontakt: abh@vogelsbergkreis.de oder 06641/977-131) und ein Antrag auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (Kontakt: asyl@vogelsbergkreis.de oder 06641/977-2450).

Die gesundheitliche Versorgung wird durch die Krankenhilfe des Vogelsbergkreises sichergestellt (Kontakt: krankenhilfe@vogelsbergkreis.de oder 06641/977-227 oder 06641/977-206).

Weitere Informationen und Anlaufstellen finden Sie auf der Website des Vogelsbergkreises.

Behandlungsschein: Voraussetzung für medizinische Behandlung

Sobald Geflüchtete vom Vogelsbergkreis einen Behandlungsschein erhalten haben, können sie medizinische Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt. Zu den Leistungen (nach dem Ayslbewerberleistungsgesetz) gehören:

  • Behandlung akuter Erkrankungen oder Schmerzzustände,
  • Versorgung mit Arznei- und Verbandmitteln sowie sonstiger zur Genesung, zur Besserung oder zur Linderung von Krankheiten oder Krankheitsfolgen erforderliche Leistungen,
  • Schutzimpfungen sowie
  • medizinisch gebotene Vorsorgeuntersuchungen.

Werdenden Müttern und Wöchnerinnen werden ärztliche und pflegerische Hilfe und Betreuung, Hebammenhilfe, Arznei-, Verband- und Heilmittel gewährt.

Mittwochs: Sprechstunde für Geflüchtete in Grebenhain

In unserem MVZ in Grebenhain findet mittwochs von 12.00 bis 13.00 Uhr eine Extra-Sprechstunde statt für Geflüchtete aus der Ukraine. Eine vorherige Terminvereinbarung ist nicht nötig.