Information für Geflüchtete aus der Ukraine
Voraussetzung für die medizinische Versorgung ist die ausländerrechtliche Registrierung (Kontakt: abh@vogelsbergkreis.de oder 06641/977-131) und ein Antrag auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (Kontakt: asyl@vogelsbergkreis.de oder 06641/977-2450).
Die gesundheitliche Versorgung wird durch die Krankenhilfe des Vogelsbergkreises sichergestellt (Kontakt: krankenhilfe@vogelsbergkreis.de oder 06641/977-227 oder 06641/977-206).
Weitere Informationen und Anlaufstellen finden Sie auf der Website des Vogelsbergkreises.
Behandlungsschein: Voraussetzung für medizinische Behandlung
Sobald Geflüchtete vom Vogelsbergkreis einen Behandlungsschein erhalten haben, können sie medizinische Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt. Zu den Leistungen (nach dem Ayslbewerberleistungsgesetz) gehören:
- Behandlung akuter Erkrankungen oder Schmerzzustände,
- Versorgung mit Arznei- und Verbandmitteln sowie sonstiger zur Genesung, zur Besserung oder zur Linderung von Krankheiten oder Krankheitsfolgen erforderliche Leistungen,
- Schutzimpfungen sowie
- medizinisch gebotene Vorsorgeuntersuchungen.
Werdenden Müttern und Wöchnerinnen werden ärztliche und pflegerische Hilfe und Betreuung, Hebammenhilfe, Arznei-, Verband- und Heilmittel gewährt.
Mittwochs: Sprechstunde für Geflüchtete in Grebenhain